Schadstoffsanierung und Selektiver Rückbau vom zertifizierten Fachbetrieb.
Wir sind ihr zuverlässiger Partner aus dem Herzen des Ruhrgebiets für die Durchführung qualifizierter Dienstleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung und des selektiven Rückbaus in und an Gebäuden in Neuss. Wir sind für gewerbliche und private Auftraggeber in ganz NRW aktiv. Unsere Mitarbeiter sorgen für einen reibungslosen Ablauf ihrer und unserer Bauvorhaben unter Aufsicht eines sachkundigen Vorgesetzten unseres Unternehmens und führen alle Gewerke zuverlässig und Termin gerecht gemäß den aktuellen Richtlinien und Bestimmungen im Bau -und Abfallrecht aus.
Wir arbeiten gern mit renommierten Dachdecker Meisterbetrieben aus dem gesamten Ruhrgebiet zusammen und verstehen uns als zuverlässiger Kooperationspartner des Dachdecker Handwerks. Wir arbeiten Hand in Hand .Wir garantieren einen geordneten Ablauf ihres Bauvorhabens und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung sämtlicher anfallenden Tätigkeiten gemäß TRGS 519
Bei Arbeiten mit Asbest sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Voraussetzung für die Beschäftigen (Pflichtuntersuchungen).Diese führt der Betriebsarzt im Arbeitsmedizinisch Sicherheitstechnischen Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ASD der BG BAU) durch.
Diese Bescheinigungen müssen auf der Baustelle für o. g. Institutionen einsehbar sein.
Organisatorische Maßnahmen - Dokumentation des Sanierungsablaufes
Mindestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung und ein Arbeitsplan erstellt und der BG Bau und dem zuständigen Gewerbeaufsichts- bzw. Umweltamt vorgelegt werden. Alle den Arbeitsschutz betreffenden Unterlagen sind auf der Baustelle für die Beschäftigten zugänglich aufzubewahren.Zur Überwachung der Arbeiten ist ein fachlich geeigneter Vorgesetzter bzw. Bauleiter (Sachkundiger) zu bestellen.
Fachlich geeignet sind Personen, die über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten mit Asbest-kontaminiertem Material verfügen u.a. durch die erfolgreiche Teilnahme an einem gefahrstoffbezogenen Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519.
Zu den Aufgaben des Sachkundigen gehören u. a. die Überwachung aller in der Betriebsanweisung und im Arbeitsplan festgelegten Forderungen und die Einhaltung von Beschäftigungsbeschränkungen der BG Bau und Gewerbeaufsichts- bzw. Umweltamt im jeweiligen Regierungsbezirk.
Eine den Vorschriften entsprechende Anzeige ist der BG Bau und dem jeweils zuständigem Gewerbeaufsichts- bzw. Umweltamt vorzulegen, einschliesslich der Betriebsanweisung und einer Gefährdungsbeurteilung mit einem ausführlichen Arbeitsplan.
Wir halten sämtliche aktuelle Bestimmungen im Rahmen der Arbeitssicherheit ein und bilden unsere Mitarbeiter ständig intern sowie extern (BG Bau) weiter. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört ebenso zur Grundausstattung wie stets aktuelle Nachweise aktueller arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (G40 G26,2 G1.2) .
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